Auftragsdaten-Verarbeitungs-Vertrag

Mit jedem Unternehmen, das in Ihrem Auftrag Daten verarbeitet, müssen Sie einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG in schriftlicher Form schließen.

Erkundigen Sie sich daher bei Dienstleistern wie MailChimp, Google Analytics und so weiter. Für Auftragsverarbeitung reicht laut Art. 28 DSGVO Absatz 9 die elektronische Form. Bei Google Analytics beispielsweise können Sie dies wie folgt erledigen:

Auftragsverarbeitung bei Google Analytics online schließen

Gehen Sie hierzu in Ihrem Analytics-Konto auf Verwaltung > Kontoeinstellungen. Weiter unten finden Sie die Möglichkeit, dem Data Processig Amandment zuzustimmen.

AVV mit KRAFTJUNGS schließen

Damit Sie einen solchen Vertrag mit uns schließen können, laden Sie sich bitte unsere AVV hier herunter. Füllen Sie diese vollständig aus und senden Sie sie an uns in zweifacher Ausführung zurück. Sie erhalten eine unterschriebene Version für Ihre Unterlagen von uns zurück.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus gesetzlichen Gründen keine rechtsgültige Beratung anbieten.

Weitere Informationen

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oder rufen Sie uns an: 07225 – 509510

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