EU-DSGVO (EU-Datenschutz Grundverordnung) im Überblick

Ab Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Viele Webseitenbetreiber und Kunden fragen uns: Drohen wirklich neue Abmahnwelle und bis zu 20 Mio. Euro Bußgelder?

Die zahlreichen Änderungen, die die DSGVO mit sich bringt, treffen fast jeden Unternehmer, der im Internet präsent ist. Kleine Webseiten ebenso wie große Online Shops. In fast allen Bereichen des Datenschutzrechts gibt es Neuregelungen. Einige sind einfach umzusetzen, andere sind hingegen sehr komplex.

Gern unterstützen wir Sie bei der DSGVO-konformen Gestaltung Ihrer Webseite bis zum Mai 2018 und helfen Ihnen dabei, teure Bußgelder zu vermeiden. Sprechen Sie uns bitte an:

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Was müssen Sie als Website-Betreiber beachten?

Wir empfehlen jedem, eine Unternehmens-Rechtsschutzversicherung abzuschließen, falls nicht schon eine besteht und einen Datenschutzbeauftragten anzustellen. Denn auch wenn man eine ungerechtfertigte Abmahnung bekommt, muss man sich dagegen wehren können. Ebenso gegen Abmahnungen, die zwar in der Sache richtig sind, aber eine viel zu hohe Gebühr verlangen.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung betrifft natürlich nicht nur Ihre Website und Ihre E-Mails, sondern alle Geschäftsbereiche: Kundenverwaltung, Vertrieb, Aufträge an Druckereien und Callcenter, Datenweitergabe an Ihren Steuerberater, Personalverwaltung und viele mehr.

Die DSGVO als übersichtliche Webseite

Diese Informationen sind Zusammenfassung unseres Verständnisses der Situation. Es sind nur Hinweise, keine Rechtsberatung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht garantieren.

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