Newsletter für die EU-DSGVO vorbereiten

Es gelten zunächst die gleichen Bedingungen wie für Formulare.

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Die Anmeldung an einem Newsletter-Abonnement muss über das Double Opt-in-Verfahren ablaufen. Das ist nichts Neues. Neu ist jetzt, dass die Nutzerdaten nun gelöscht werden müssen, sobald ein Nutzer sein Abonnement beendet. Das selbe gilt, sobald Sie Ihr Newsletter-Angebot generell beenden: in diesem Fall müssen sämtliche Nutzerdaten, die für den Zweck des Newsletter-Dienstes gespeichert wurden, gelöscht werden.

 

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