Formulare für die EU-DSGVO vorbereiten

Speichern Sie auf Ihrer Website personenbezogene Daten, müssen Sie eine eigene Seite für die Datenschutzerklärung bereitstellen. Das gilt also beispielsweise sobald Sie ein Kontaktformular oder einen Online-Shop anbieten.

Einfach aufzufinden

Die Datenschutz-Seite muss einfach zu erreichen sein, der Link dahin muss also auf jeder Seite innerhalb Ihrer Website erreichbar sein. Das gilt übrigens auch für das Impressum.

Wo bekommen Sie den Text für die Datenschutzerklärung?

Den können Sie sich zum Teil kostenlos generieren lassen. Wir empfehlen hierfür:

https://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html

https://dsgvo-muster-datenschutzerklaerung.dg-datenschutz.de/

Datenschutz-Seite und Suchmaschinen

Verstecken Sie diese Seiten vor dem Index von Suchmaschinen. Dies verhindert, dass Abmahn-Trolle Ihre Datenschutzhinweise lesen können. Das geht entweder über den Robots-Meta-Tag <meta name=“robots“ content=“noindex,nofollow“> im <head> der Datenschutz-Seite oder die robots.txt im Hauptverzeichnis der Website.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus gesetzlichen Gründen keine rechtsgültige Beratung anbieten.

Weitere Informationen

Nutzen Sie unser Kontaktformular
oder rufen Sie uns an: 07225 – 509510

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