Formulare für die EU-DSGVO vorbereiten

Mit Formulare sind alle Formulare gemeint, die Nutzerdaten abfragen und weiterverarbeiten. Dazu gehören:

  • Kontakt-Formulare
  • Anfrage-Formulare
  • Bestell-Formular
  • Registrierungs-Formular

 

HTTPS für Formulare

Seit dem 1. Januar 2016 gilt die Pflicht für eine SSL-Verbindung (https://) zu Websites mit Kontaktformularen (§ 13 Abs. 7 TMG). Diese Pflicht gilt allgemein für deutsche Website-Betreiber, welche personenbezogene Daten mittels ihrer Website erheben.

Sie können als KRAFTJUNGS-Kunde in unseren Hosting-Angeboten ein kostenloses „Let’s Encrypt“-Zertifikat einrichten.

 

Checkbox für Datenschutz-Zustimmung

Das Formular muss außerdem eine Checkbox zur Zustimmung Ihrer Datenschutzbestimmungen enthalten. Erst bei Zustimmung darf das Formular versendet werden.

Für Newsletter gilt noch eine weitere Hinweispflicht, wenn nutzerbezogene Daten beim Öffnen des Newsletters und Klicken von Links im Newsletter getracked werden: https://www.email-marketing-forum.de/Fachartikel/details/1815-DSGVO-konforme-Newsletter-Anmeldung/144859

 

Pflichtfelder

Sie dürfen nur die Daten abfragen, die für die Bearbeitung der Anfrage notwendig sind. Diese Pflichtfelder sollten entsprechend markiert sein. Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie Felder weg, die nicht absolut notwendig sind.

 

Kommentarfunktion

Bieten Sie auf Ihrer Website eine Kommentarfunktion an, beispielsweise für einen Blog, werden personenbezogene Daten gespeichert, die anschließend verarbeitet werden. Sie sollten daher dem Kommentar-Formular ebenfalls eine Checkbox für Datenschutz-Zustimmung anfügen. Speichern Sie außerdem die IP-Adresse der Nutzer, sollten Sie diese Funktion abschalten und die IP-Adressen der bisher gespeicherten Kommentare entfernen.

 

Zweckbindung

Die erhobenen Daten dürfen lediglich und ausschließlich zu dem angegebenen Zweck verarbeitet werden. Sie dürfen in einem einfachen Kontaktformular erhobene Daten nicht ohne Einverständnis etwa in einen Newsletter- oder Grußkarten-Verteiler aufnehmen.

Mehr zur Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

 

Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

Betroffene Personen haben das Recht, sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich löschen zu lassen, wenn die Daten nicht mehr zweckgebunden sind, die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder die Person Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt.

Mehr zum Recht auf Löschung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus gesetzlichen Gründen keine rechtsgültige Beratung anbieten.

Weitere Informationen

Ausführlichere Informationen finden Sie hier

Nutzen Sie unser Kontaktformular
oder rufen Sie uns an: 07225 – 509510

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